Vertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B) für KüchenLead

Version 1.1 · Stand August 2026

1. Anbieter

KüchenLead
Inhaber: Erik Hassler
Schreibergasse 9
91462 Dachsbach
Deutschland

E-Mail: info@kuechenlead.de
Telefon: +49 157 39425348

– nachfolgend „KüchenLead“ oder „Anbieter“ –

2. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Softwarelösung KüchenLead zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.
  2. KüchenLead richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  3. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
  4. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn KüchenLead ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  5. Individuelle Vereinbarungen zwischen KüchenLead und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Vertragsgegenstand

  1. KüchenLead ist eine digitale Softwarelösung zur strukturierten Erstberatung und Qualifizierung von Interessenten von Küchenstudios.
  2. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung, Bestellübersicht oder individuell vereinbarten Konfiguration.
  3. Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:
    • Bereitstellung eines studioindividuellen digitalen Küchenberaters,
    • Einbindung oder Verlinkung des Küchenberaters über die Website des Kunden, Landingpages, Social-Media-Kanäle, QR-Codes oder andere geeignete digitale Wege,
    • strukturierte Abfrage von Angaben zur geplanten Küche,
    • Erfassung von Kontaktinformationen,
    • Erfassung von Küchenstil, Budget, Planungszeitraum und weiteren Planungsangaben,
    • Termin- und Rückrufanfragen,
    • Möglichkeit zum Hochladen von Grundrissen, Bildern und sonstigen Planungsunterlagen,
    • strukturierte Zusammenfassung der Anfrage,
    • elektronische Übermittlung der Anfrage an die vom Kunden festgelegte Empfängeradresse sowie
    • technische Bereitstellung der für den Betrieb erforderlichen Funktionen.
  4. Einzelne Funktionen können abhängig vom gebuchten Tarif oder von individuell vereinbarten Leistungen abweichen.
  5. KüchenLead schuldet die technische Bereitstellung der vereinbarten Funktionen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
  6. Insbesondere übernimmt KüchenLead keine Garantie für:
    • eine bestimmte Anzahl von Anfragen,
    • eine bestimmte Qualität oder Abschlussbereitschaft von Interessenten,
    • eine bestimmte Conversion-Rate,
    • den Abschluss bestimmter Küchenaufträge,
    • einen bestimmten Umsatz oder Gewinn des Kunden.

4. Vertragsschluss und Onboarding

  1. Der Vertrag kann insbesondere elektronisch über einen von KüchenLead bereitgestellten Bestell- und Onboardingprozess geschlossen werden.
  2. Im Rahmen des Onboardings werden dem Kunden vor Abschluss insbesondere folgende Vertragsinformationen angezeigt:
    • gewählter Tarif,
    • monatlicher Preis,
    • Vertragslaufzeit,
    • Verlängerungsregelung,
    • Kündigungsfrist,
    • Zahlungsweise sowie
    • die einbezogenen Vertrags- und Datenschutzunterlagen.
  3. Der Kunde gibt die für die Einrichtung von KüchenLead erforderlichen Angaben ein und bestätigt die für den Vertragsabschluss erforderlichen Erklärungen.
  4. Hierzu können insbesondere gehören:
    • Angaben zum Unternehmen bzw. Küchenstudio,
    • Ansprechpartner und Kontaktdaten,
    • Logo und Brandinginformationen,
    • Website,
    • Datenschutz-URL,
    • Empfängeradresse für Lead-Anfragen,
    • Angaben zur Beratungsperson,
    • sonstige für die Konfiguration erforderliche Informationen,
    • Zustimmung zu diesen AGB sowie
    • Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich der zugehörigen Anlagen.
  5. Nach Abschluss des KüchenLead-Onboardings wird der Kunde zur Zahlungsabwicklung über Stripe weitergeleitet.
  6. Mit der zahlungspflichtigen Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrags ab.
  7. Der Vertrag kommt zustande, sobald KüchenLead das Angebot annimmt. Die Annahme kann insbesondere erfolgen durch:
    • elektronische Auftragsbestätigung,
    • erfolgreiche Zuordnung der ersten Zahlung,
    • Bestätigung des abgeschlossenen Onboardings,
    • Freischaltung des Studios oder
    • Beginn der vereinbarten Leistungserbringung.
  8. Wird eine Zahlung bereits eingezogen, der Vertrag jedoch ausnahmsweise nicht angenommen, wird der bereits vereinnahmte Betrag zurückerstattet.
  9. Die bei Vertragsschluss geltenden Vertragsbedingungen werden dem Kunden elektronisch zugänglich gemacht. KüchenLead dokumentiert die jeweils akzeptierte Vertragsversion.
  10. Der Kunde versichert, als Unternehmer zu handeln und zum Abschluss des Vertrags für das angegebene Unternehmen berechtigt zu sein.

5. Einrichtung und Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt KüchenLead die zur Einrichtung erforderlichen Informationen und Materialien vollständig und richtig zur Verfügung.
  2. Hierzu können insbesondere gehören:
    • Studioname,
    • Anschrift und Kontaktdaten,
    • Ansprechpartner,
    • Logo,
    • Website,
    • Empfänger-E-Mail-Adresse,
    • Datenschutz-URL,
    • Angaben und gegebenenfalls Bild der Beratungsperson sowie
    • Branding- und Gestaltungsinformationen.
  3. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Angaben verantwortlich.
  4. Änderungen, insbesondere der Empfänger-E-Mail-Adresse, Website oder Datenschutz-URL, sind KüchenLead unverzüglich mitzuteilen beziehungsweise über bereitgestellte Funktionen zu aktualisieren.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die für sein Studio eingerichtete Darstellung vor der produktiven Verwendung auf offensichtliche Fehler zu prüfen und KüchenLead erkennbare Fehler unverzüglich mitzuteilen.
  6. Verzögerungen, die auf fehlender, fehlerhafter oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten von KüchenLead.

6. Preise und Abrechnung

  1. Es gilt der Preis, der dem Kunden im jeweiligen Bestellvorgang, Angebot oder in der Auftragsbestätigung angezeigt wird.
  2. Der reguläre Preis des KüchenLead-Standardtarifs beträgt zum Stand dieser AGB: 149,00 € pro Monat.
  3. Soweit gesetzlich Umsatzsteuer geschuldet wird, wird diese zusätzlich in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe berechnet.
  4. Individuell vereinbarte Sonder-, Einführungs- oder Aktionspreise bleiben möglich und werden in der jeweiligen Bestellübersicht oder Auftragsbestätigung ausgewiesen.
  5. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.
  6. Der erste Monatsbetrag wird im Zusammenhang mit dem Abschluss des Onboardings und der erstmaligen Zahlungsabwicklung fällig.
  7. Die weiteren Monatsbeträge werden anschließend grundsätzlich in monatlichen Abständen automatisch fällig.
  8. Die monatliche Zahlungsweise ändert nichts an der vereinbarten sechsmonatigen Vertragslaufzeit.

7. Zahlungsabwicklung über Stripe

  1. Die Zahlungsabwicklung erfolgt grundsätzlich über den Zahlungsdienstleister Stripe mittels der im Checkout angebotenen Zahlungsmethoden.
  2. Der Kunde gibt seine Zahlungsinformationen unmittelbar innerhalb der hierfür vorgesehenen Stripe-Zahlungsumgebung ein.
  3. Mit Auswahl einer für wiederkehrende Zahlungen geeigneten Zahlungsmethode ermächtigt der Kunde die Abwicklung der während der Vertragslaufzeit fälligen monatlichen Entgelte.
  4. Die monatlichen Entgelte werden automatisch entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise abgerechnet.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zahlungsinformationen aktuell zu halten und eine ausreichende Deckung beziehungsweise Funktionsfähigkeit der gewählten Zahlungsmethode sicherzustellen.
  6. Rechnungen und Zahlungsbelege können elektronisch bereitgestellt oder versendet werden.

8. Vertragslaufzeit und automatische Verlängerung

  1. Der Vertrag wird zunächst für eine feste Vertragslaufzeit von sechs Monaten geschlossen.
  2. Die Vertragslaufzeit beginnt grundsätzlich mit dem erfolgreichen Abschluss des kostenpflichtigen Onboardings und der erstmaligen Zahlung, sofern in der Bestellübersicht oder Auftragsbestätigung kein abweichender Vertragsbeginn angegeben ist.
  3. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen sechsmonatigen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.
  4. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere sechs Monate.
  5. Für jeden Verlängerungszeitraum gilt wiederum eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des jeweiligen sechsmonatigen Verlängerungszeitraums.
  6. Eine Kündigung kann jederzeit vor Ablauf der Kündigungsfrist ausgesprochen werden.
  7. Geht eine Kündigung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist ein, wird sie grundsätzlich zum Ende des darauffolgenden sechsmonatigen Verlängerungszeitraums wirksam.
  8. Die monatliche Abrechnung der Nutzungsgebühr bleibt während der jeweiligen Vertragsperiode bestehen. Die automatische Verlängerung führt daher nicht zu einer Vorauszahlung von sechs Monatsbeträgen, sondern lediglich zu einer erneuten sechsmonatigen Vertragsbindung bei weiterhin monatlicher Abrechnung.
  9. Kündigungen können mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail an info@kuechenlead.de erklärt werden.
  10. Soweit KüchenLead zukünftig eine elektronische Kündigungsfunktion bereitstellt, kann auch diese verwendet werden.
  11. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere zwingende Rechte im Zusammenhang mit einem gesetzlich geregelten Anbieterwechsel oder der Beendigung eines Datenverarbeitungsdienstes, bleiben unberührt.

9. Außerordentliche Kündigung

  1. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  2. Ein wichtiger Grund für KüchenLead kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde:
    • trotz Fälligkeit, Mahnung und angemessener Zahlungsfrist erhebliche Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt,
    • KüchenLead rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt,
    • Sicherheitsmechanismen oder technische Beschränkungen vorsätzlich umgeht,
    • versucht, unbefugt auf Daten oder Systeme zuzugreifen,
    • KüchenLead für Spam, Angriffe oder andere rechtswidrige Zwecke verwendet oder
    • wiederholt wesentliche Vertragspflichten verletzt.
  3. Soweit der wichtige Grund auf einer behebbaren Pflichtverletzung beruht, wird vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt, soweit dies gesetzlich erforderlich und im Einzelfall zumutbar ist.

10. Zahlungsverzug und Sperrung

  1. Kann eine fällige Zahlung nicht erfolgreich eingezogen werden, bleibt die Forderung bestehen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zahlungsdaten unverzüglich zu aktualisieren beziehungsweise den ausstehenden Betrag zu begleichen.
  3. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann KüchenLead ihn zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.
  4. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann KüchenLead die produktive Nutzung von KüchenLead vorübergehend einschränken oder aussetzen.
  5. Vor einer Sperrung wird der Kunde grundsätzlich informiert, soweit nicht ein unmittelbares Sicherheitsrisiko oder ein vergleichbarer dringender Grund entgegensteht.
  6. Die vertraglichen Zahlungspflichten für die vereinbarte Vertragslaufzeit bleiben bestehen, soweit die Sperrung auf einem vom Kunden zu vertretenden Zahlungsverzug oder einer sonstigen von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
  7. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

11. Bereitstellung, Wartung und Verfügbarkeit

  1. KüchenLead stellt die vereinbarte Softwarelösung während der Vertragslaufzeit bereit.
  2. KüchenLead bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, Stabilität und Funktionsfähigkeit der Anwendung.
  3. Eine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
  4. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
    • Wartungsarbeiten,
    • Sicherheitsupdates,
    • Softwareupdates,
    • technische Störungen,
    • notwendige Anpassungen der Infrastruktur,
    • Störungen von Internet- oder Telekommunikationsnetzen,
    • Ausfälle oder Störungen eingesetzter Cloud-, Hosting-, Datenbank-, Speicher- oder E-Mail-Dienstleister oder
    • sonstige Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von KüchenLead.
  5. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird.
  6. Dringende Sicherheits- oder Stabilitätsmaßnahmen dürfen auch kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden, soweit dies zum Schutz der Anwendung, der Infrastruktur oder verarbeiteter Daten erforderlich ist.

12. Weiterentwicklung der Software

  1. KüchenLead darf die Software während der Vertragslaufzeit technisch, gestalterisch und funktional weiterentwickeln.
  2. Hierzu gehören insbesondere:
    • Fehlerbehebungen,
    • Sicherheitsverbesserungen,
    • technische Optimierungen,
    • Änderungen an Benutzeroberflächen,
    • Anpassungen an Endgeräte oder Browser,
    • Optimierungen bestehender Abläufe und
    • Erweiterungen bestehender Funktionen.
  3. Änderungen dürfen den wesentlichen vereinbarten Nutzungszweck nicht unangemessen beeinträchtigen.
  4. Änderungen, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen, Sicherheitsanforderungen oder Änderungen der zugrunde liegenden technischen Infrastruktur erforderlich werden, bleiben zulässig.

13. Support und Störungsmeldungen

  1. Support- und Störungsmeldungen können insbesondere per E-Mail an info@kuechenlead.de übermittelt werden.
  2. KüchenLead bearbeitet eingehende Supportanfragen innerhalb eines unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Problems angemessenen Zeitraums.
  3. Eine garantierte Reaktions- oder Lösungszeit wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
  4. Der Kunde soll Störungen möglichst konkret beschreiben und KüchenLead die zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen bereitstellen.

14. Zulässige Nutzung und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde darf KüchenLead ausschließlich im Rahmen seiner eigenen gewerblichen Tätigkeit und des vertraglich vereinbarten Zwecks verwenden.
  2. Nicht gestattet sind insbesondere:
    • rechtswidrige Nutzung,
    • Übermittlung rechtswidriger Inhalte,
    • vorsätzliche Überlastung der Systeme,
    • Umgehung technischer Sicherheits- oder Rate-Limit-Mechanismen,
    • Einschleusen von Schadsoftware,
    • unbefugte Zugriffsversuche,
    • missbräuchliche automatisierte Massenabfragen und
    • Nutzung der Infrastruktur zur Versendung unzulässiger Werbung oder Spam.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Logos, Bilder, Texte, Marken und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
  4. Soweit dem Kunden zukünftig Zugangsdaten oder Benutzerkonten bereitgestellt werden, hat er diese vertraulich zu behandeln und gegen unbefugte Verwendung zu schützen.
  5. Der Kunde informiert KüchenLead unverzüglich, wenn ihm eine unbefugte Verwendung eines Zugangs oder ein sonstiges relevantes Sicherheitsproblem bekannt wird.

15. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Soweit KüchenLead personenbezogene Daten von Interessenten des Kunden in dessen Auftrag verarbeitet, ist der Kunde grundsätzlich Verantwortlicher und KüchenLead Auftragsverarbeiter.
  3. Für diese Verarbeitung schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
  4. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich der dazugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern ist Bestandteil der datenschutzrechtlichen Vertragsbeziehung.
  5. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gehen hinsichtlich der Auftragsverarbeitung die Regelungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor.
  6. Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
    • die Rechtmäßigkeit der Erhebung seiner Interessentendaten,
    • die erforderlichen Datenschutzinformationen gegenüber seinen Interessenten,
    • die Bereitstellung und Aktualität seiner Datenschutz-URL,
    • die Festlegung einer geeigneten Rechtsgrundlage für seine Verarbeitung und
    • die datenschutzkonforme Weiterverarbeitung der ihm übermittelten Anfragen.
  7. Die bestimmungsgemäße Nutzung von KüchenLead ist nicht auf die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO ausgelegt.

16. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
  2. Hierzu gehören insbesondere nicht öffentlich bekannte:
    • Geschäfts- und Betriebsinformationen,
    • technische Informationen,
    • Zugangsdaten,
    • Kundeninformationen,
    • Preisvereinbarungen und
    • sonstige erkennbar vertrauliche Informationen.
  3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
    • bereits öffentlich bekannt sind,
    • der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren,
    • rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder
    • aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen beziehungsweise gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen.
  4. Datenschutzrechtliche Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt.

17. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

  1. Sämtliche Rechte an KüchenLead, insbesondere am Quellcode, technischen Konzept, Design, Markenauftritt und sonstigen eigenen Bestandteilen, verbleiben bei KüchenLead beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
  2. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, KüchenLead im vertraglich vereinbarten Umfang für sein Unternehmen zu nutzen.
  3. Eine Weitervermietung, Unterlizenzierung, Vervielfältigung oder eigenständige kommerzielle Weitergabe der Software an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von KüchenLead nicht gestattet, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
  4. Rechte an Logos, Bildern, Texten und sonstigen vom Kunden bereitgestellten Materialien verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
  5. Der Kunde räumt KüchenLead für die Dauer und den Zweck des Vertrags die zur technischen Bereitstellung erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Materialien ein.

18. Mängel und Funktionsstörungen

  1. Der Kunde soll erkennbare Funktionsstörungen KüchenLead möglichst zeitnah melden.
  2. KüchenLead wird nachvollziehbare und von KüchenLead zu vertretende Fehler innerhalb eines angemessenen Zeitraums untersuchen und beheben.
  3. Ein von KüchenLead zu vertretender Mangel liegt insbesondere nicht vor, soweit eine Störung ausschließlich verursacht wird durch:
    • Systeme oder Websitebestandteile des Kunden,
    • Änderungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte,
    • nicht von KüchenLead unterstützte Drittsoftware,
    • Störungen fremder Netze oder Infrastruktur oder
    • sonstige außerhalb des Verantwortungsbereichs von KüchenLead liegende Umstände.
  4. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

19. Haftung

  1. KüchenLead haftet unbeschränkt:
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie
    • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet KüchenLead nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
  3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger, nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von KüchenLead.
  6. KüchenLead haftet nicht für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden und übernimmt insbesondere keine Gewähr für:
    • eine bestimmte Anzahl von Leads,
    • die Qualität oder Ernsthaftigkeit von Interessenten,
    • den Abschluss von Küchenverträgen oder
    • einen bestimmten Umsatz oder Gewinn.
  7. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

20. Technische Dienstleister und Drittanbieter

  1. KüchenLead ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete technische Dienstleister einzusetzen.
  2. Hierzu können insbesondere gehören:
    • Hosting- und Cloudanbieter,
    • Datenbank- und Storageanbieter,
    • Netzwerk- und Content-Auslieferungsdienste,
    • E-Mail-Dienstleister,
    • Zahlungsdienstleister sowie
    • sonstige technisch erforderliche Infrastrukturprovider.
  3. Soweit diese Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechend den einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen berücksichtigt.
  4. KüchenLead bleibt für die eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten verantwortlich.

21. Datenherausgabe und Vertragsende

  1. Der Kunde kann vor beziehungsweise im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrags die Herausgabe der für sein Studio bei KüchenLead gespeicherten und exportierbaren Kundendaten verlangen.
  2. Die Herausgabe erfolgt in einem technisch verfügbaren, strukturierten und gängigen Format, soweit dies technisch möglich und gesetzlich erforderlich ist.
  3. Soweit keine sofortige Löschung angewiesen wird und keine abweichenden zwingenden gesetzlichen Anforderungen bestehen, kann KüchenLead die für eine Datenherausgabe erforderlichen Daten nach Vertragsende noch für einen begrenzten Zeitraum von grundsätzlich bis zu 30 Tagen bereithalten.
  4. Nach Ablauf des vorgesehenen Herausgabe- beziehungsweise Löschzeitraums werden die vom Vertrag betroffenen personenbezogenen Daten entsprechend der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und dem geltenden Löschkonzept gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
  5. Daten, die sich noch in technisch notwendigen Sicherungskopien befinden, werden entsprechend dem vorgesehenen Backupzyklus gelöscht beziehungsweise überschrieben und bis dahin nicht erneut produktiv verarbeitet.

22. Anbieterwechsel und zwingende Wechselrechte

  1. Soweit auf KüchenLead gesetzliche Vorschriften über den Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten Anwendung finden, unterstützt KüchenLead den Kunden im gesetzlich erforderlichen Umfang bei einem Anbieterwechsel oder bei der Übernahme exportierbarer Daten.
  2. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden zur Einleitung eines Anbieterwechsels, zur Datenübertragung oder zur Beendigung des betreffenden Dienstes bleiben von den vertraglichen Laufzeit- und Kündigungsregelungen unberührt.
  3. KüchenLead wird keine gesetzlich unzulässigen technischen, organisatorischen oder vertraglichen Hindernisse für einen Anbieterwechsel schaffen.
  4. Die Parteien beachten dabei die jeweils unmittelbar anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Fristen, Übergangszeiten, Datenherausgabe und Löschung.

23. Sperrung aus Sicherheitsgründen oder bei Missbrauch

  1. KüchenLead darf die Nutzung einzelner Funktionen oder des Dienstes vorübergehend einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für:
    • einen Angriff auf die technische Infrastruktur,
    • eine erhebliche Sicherheitsgefährdung,
    • einen kompromittierten Zugang,
    • rechtswidrige Nutzung oder
    • erhebliche missbräuchliche Verwendung der Anwendung.
  2. Eine Sperrung wird auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Zeitraum beschränkt.
  3. Der Kunde wird über die Sperrung und den Grund informiert, soweit dies rechtlich und sicherheitstechnisch möglich ist.
  4. Nach Beseitigung des Sperrgrundes wird die Nutzung wieder ermöglicht, soweit keine weitergehenden Rechte bestehen.

24. Höhere Gewalt

  1. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf außergewöhnlichen Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und deren Auswirkungen trotz angemessener Maßnahmen nicht verhindert werden konnten.
  2. Hierzu können insbesondere gehören:
    • Naturereignisse,
    • behördliche Maßnahmen,
    • großflächige Netz- oder Infrastrukturausfälle,
    • schwerwiegende Cyberangriffe auf externe Infrastruktur,
    • Krieg oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.
  3. Die betroffene Partei informiert die andere Partei soweit möglich über erhebliche Auswirkungen auf die Vertragserfüllung.

25. Vertragsübertragung

  1. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von KüchenLead vollständig auf einen Dritten übertragen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgesehen ist.
  2. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung in Betracht kommt.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von KüchenLead Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
  3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

27. Rangfolge der Vertragsunterlagen

Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsunterlagen gilt folgende Rangfolge:

  1. individuell getroffene Vereinbarungen beziehungsweise die konkrete Bestell- oder Auftragsübersicht,
  2. die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragen,
  3. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  4. sonstige einbezogene Leistungsbeschreibungen.

Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

28. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen mindestens in Textform dokumentiert werden.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

KüchenLead
Inhaber: Erik Hassler
Schreibergasse 9
91462 Dachsbach
Deutschland

E-Mail: info@kuechenlead.de
Telefon: +49 157 39425348

Version 1.1 – Stand August 2026