Datenschutz · Anlage 3 zur AVV

Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

Version 1.0 · Stand August 2026

Im Rahmen der Bereitstellung von KüchenLead wird derzeit folgender Unterauftragsverarbeiter eingesetzt:

Lovable Labs Incorporated

Unternehmen

Lovable Labs Incorporated
1111B South Governors Avenue
Dover, Delaware 19904
USA

Leistung

Bereitstellung und Betrieb der technischen Infrastruktur von KüchenLead, insbesondere Hosting und Deployment, serverseitige Funktionen, Datenbank, Authentifizierung, Dateispeicherung sowie technische E-Mail-Funktionen.

Verarbeitete Daten

Abhängig von der Nutzung von KüchenLead können insbesondere Kontakt- und Lead-Daten, Angaben zur Küchenplanung, hochgeladene Grundrisse, Bilder und sonstige Planungsunterlagen sowie technische Sicherheits- und Betriebsdaten verarbeitet werden.

Verarbeitungsregionen

Die zentrale Datenbank-, Authentifizierungs- und Storage-Infrastruktur des aktuellen KüchenLead-Projekts wird zum Zeitpunkt dieser Fassung in der Region London, Vereinigtes Königreich, betrieben.

Lovable kann zur Erbringung seiner Leistungen weitere Unterauftragsverarbeiter einsetzen.

Weitere Unterauftragsverarbeiter von Lovable

Lovable setzt für einzelne technische Leistungen weitere Infrastruktur- und Dienstleistungsanbieter ein, insbesondere für Cloud-Infrastruktur, Datenbank- und Storage-Dienste, Content-Auslieferung und E-Mail-Versand.

Die jeweils aktuelle und verbindliche Liste dieser weiteren Unterauftragsverarbeiter wird von Lovable in dessen Trust Center beziehungsweise Subprocessor-Liste bereitgestellt.

Zu dieser Verarbeitungskette können abhängig von der jeweils aktuellen technischen Infrastruktur insbesondere Anbieter wie Supabase, Amazon Web Services und Cloudflare sowie der jeweils von Lovable eingesetzte E-Mail-Versanddienstleister gehören.

Drittlandübermittlungen

Soweit personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden, erfolgt dies unter Beachtung der Art. 44 ff. DSGVO.

Für Datenverarbeitungen im Vereinigten Königreich kann der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission herangezogen werden.

Soweit kein Angemessenheitsbeschluss besteht, werden die nach dem jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrag vorgesehenen geeigneten Garantien eingesetzt, insbesondere die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission beziehungsweise andere anwendbare Übermittlungsmechanismen.

Für die Konstellation, in der KüchenLead als Auftragsverarbeiter und Lovable als Unterauftragsverarbeiter tätig ist, sieht der Lovable-DPA die entsprechenden Regelungen für Processor-to-Sub-Processor-Verarbeitungen vor.

Änderungen der Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt KüchenLead entsprechend dem Haupt-AVV eine allgemeine Genehmigung zur Einschaltung von Unterauftragsverarbeitern.

Änderungen wesentlicher Unterauftragsverarbeiter werden entsprechend den Regelungen des AVV mitgeteilt.

Die jeweils aktuelle Verarbeitungskette der von Lovable eingesetzten weiteren Unterauftragsverarbeiter kann über die aktuelle Subprocessor-Liste von Lovable eingesehen werden.